Allgemeine Geschäftsbedingungen des Service - Pick IT UP®
Lies die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gepäckaufbewahrungsservice, die Buchung und die Nutzung der Locker.
Präambel:
Dieses Dokument regelt die Bedingungen des Gepäckaufbewahrungsdienstes mittels automatischer Schließfächer ("Smart Locker"), der von der Gesellschaft , USt-IdNr.: 03506221203, mit Sitz in Via G. Grassilli, 11, 40012 Calderara di Reno BO (Sede Legale), E-Mail info@olimpo-online.it, zertifizierter E-Mail-Adresse (PEC) amministrazione@pec.olimpo-online.it (im Folgenden die "Gesellschaft") erbracht wird, Inhaberin der eingetragenen Marke "Pick IT UP®" und der Website https://luggagestore.net.
Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Service" sind Bestandteil jedes einzelnen Aufbewahrungsvertrags und jeder sonstigen mit dem Kunden abgeschlossenen Dienstleistung und können nicht vom jeweiligen Vertrag getrennt werden.
In diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Service" gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- mit "wir", "uns", "unser" oder dem "befugten Personal" ist sowie deren etwaige Partner und Mitarbeiter gemeint;
- mit "Kunde(n)", "Sie" und "Ihr(e)" ist die Person gemeint, die eine bestätigte Buchung auf der Website https://luggagestore.net besitzt.
1. Gegenstand des Service
Der Service besteht darin, dem Kunden gegen Entgelt die automatisierten Schließfächer "Pick IT UP®" ("Smart Locker") zur Verfügung zu stellen, um dessen Gepäck bzw. persönliche Gegenstände aufzubewahren, für den Zeitraum, der bei der Buchung gewählt und per E-Mail und/oder SMS bestätigt wurde.
Der Service ist Self-Service: Der Kunde deponiert und holt sein Gepäck selbständig mithilfe des bereitgestellten Zugangscodes.
2. Buchung, Zahlung und Ausschluss des Widerrufsrechts
- Buchungen können auf der Website 24 Stunden am Tag vorgenommen werden; die Nutzung der Schließfächer ist im Zeitraum von 7:00–22:00 (7 AM–10 PM) zulässig.
- Die Zahlung ist zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Diese Belastung umfasst die Kosten für den gebuchten Zeitraum. Die Tarife sind auf unserer Website einsehbar.
- Die E-Mail und/oder SMS, die - https://luggagestore.net nach erfolgter Zahlung versendet, stellt die Bestätigung der Buchung dar.
- Der Service bezieht sich auf ein konkretes Datum und ein konkretes Zeitfenster; daher gilt gemäß Art. 59 Buchst. n) des italienischen Verbraucherschutzgesetzes, dass kein Widerrufsrecht besteht.
- Die Buchung ist nicht erstattungsfähig, sofern keine Störungen vorliegen, die der Gesellschaft zuzurechnen sind.
3. Zugang zum Service
- Der Service ist ausschließlich über den Öffnungscode zugänglich, der dem Kunden mitgeteilt wird.
- Die Standorte sind an sieben Tagen pro Woche geöffnet. Die Öffnungszeiten sind 7:00–22:00 (7 AM–10 PM).
- Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung des Codes und die ordnungsgemäße Nutzung des Schließfachs verantwortlich.
- Zugang ist volljährigen Personen oder minderjährigen Personen in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
- Während des Aufbewahrungszeitraums kann der Kunde das Schließfach ohne zusätzliche Kosten erneut öffnen, um weitere persönliche Gegenstände zu deponieren oder zu entnehmen.
- Alle Räumlichkeiten sind mit Sicherheitssystemen ausgestattet (verbundene Alarmanlage, Videoüberwachung rund um die Uhr).
4. Einschränkungen und zulässige Nutzung
Im Gepäckaufbewahrungsbereich ist das Rauchen verboten.
In den Smart Lockern ist es verboten, folgende Gegenstände zu deponieren:
- Tiere, lebendig oder tot
- Schusswaffen und/oder Hieb- und Stichwaffen, Munition und Sprengstoffe, brennbare, gefährliche oder illegale Stoffe
- Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen
- Bargeld, Zahlungskarten, Wertgegenstände und Wertpapiere
- Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Uhren
- Kunstwerke und Antiquitäten, Gegenstände von besonderem Wert
- Software mit Informationen von hohem Wert und/oder sensiblen Daten
- pornografisches oder anstößiges Material
- leicht verderbliche Lebensmittel
- Abfall
- Pflanzen
Die Einlagerung von wertvollen Gegenständen wie technischen Geräten (Telefone, Tablets, PCs, Smartphones) ist zulässig, jedoch trägt der Kunde das volle Risiko. Er nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die maximale Entschädigung für den Inhalt eines einzelnen Smart Lockers € 1.000,00 beträgt (siehe Artikel 9).
Einige der oben genannten Gegenstände können von nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung oder dann akzeptiert werden, wenn sie ausdrücklich Teil des kommerziellen Angebots von sind (z. B. Lebensmittel- und Arzneimittelprodukte; Zigaretten und Alkohol; zerbrechliche Gegenstände).
Es obliegt dem Kunden, keine verbotenen Gegenstände oder Gegenstände von besonderem Wert zu hinterlassen. Die Gesellschaft haftet nicht für Gegenstände dieser Art, die gegebenenfalls in das Schließfach eingebracht werden.
Der maximale Entschädigungsbetrag für den Inhalt eines einzelnen Smart Lockers ist auf € 1.000,00 festgelegt (siehe Artikel 9).
Das maximal zulässige Gewicht pro Schließfach beträgt 35 KG. Reklamationen oder Erstattungsanträge für Gepäck, das die zulässigen Abmessungen oder das zulässige Gewicht überschreitet, werden nicht akzeptiert.
5. Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
-
vor der Buchung das Gewicht und die Abmessungen des Gepäcks zu prüfen (max. 35 kg pro Schließfach).
Sollten durch die Einlagerung eines Gepäckstücks, dessen Gewicht und/oder Abmessungen den zulässigen Grenzwert überschreiten, Schäden am Schließfach entstehen, ist berechtigt, vom Kunden Ersatz zu verlangen.
Es wird klargestellt, dass das gewaltsame Schließen des Schließfachs aufgrund einer übermäßigen Befüllung die automatische Wiederöffnung verhindert und die Kosten für die manuelle Öffnung des Schließfachs vollständig dem Nutzer in Rechnung gestellt werden (diese Kosten variieren je nach Zeitpunkt und Tag und liegen zwischen mindestens €150 und höchstens €250). - das Schließfach vor dem Verlassen ordnungsgemäß zu schließen;
- keine für die Reise erforderlichen Ausweisdokumente im Schließfach zu hinterlassen;
- sicherzustellen, dass sich am Ende der Buchung keine Gegenstände mehr im Schließfach befinden;
- beim endgültigen Abholen des Gepäcks das Schließfach korrekt zu schließen und sicherzustellen, dass der Aufbewahrungsvorgang korrekt beendet wird. Wird die Aufbewahrung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, werden der für die Zahlung verwendeten Kreditkarte die Stunden berechnet, in denen das Schließfach aufgrund des Fehlers nicht verfügbar war;
- das Gepäck innerhalb der vorgesehenen Zeit abzuholen. Andernfalls werden Zuschläge gemäß nachfolgendem Artikel 6 berechnet.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Schließfächer oder durch die Einlagerung nicht zulässiger Gegenstände verursacht werden.
kann in keinem Fall für etwaige Nachlässigkeiten des Kunden haftbar gemacht werden.
6. Verspätete Abholung, vergessenes und/oder aufgegebenes Gepäck
- Bei einer Abholung nach der vereinbarten Zeit berechnet das Unternehmen einen Aufpreis für jede Stunde oder angefangene Stunde Verspätung gemäß dem Tarif „Kosten für Zusatzstunden”, der im Abschnitt „FAQ” auf der Website www.luggagestore.net.
- Wird das Gepäck nicht innerhalb von 72 Stunden abgeholt, wird versucht, den Kunden per E-Mail/Telefon zu kontaktieren, um ihn zur Abholung des Gegenstands aufzufordern.
- Nach 10 Tagen ohne Reklamation gilt der Gegenstand als aufgegeben und wird den Sicherheitsbehörden übergeben.
- Wird der Versand eines vergessenen Gegenstands verlangt, trägt der Kunde sämtliche Versandkosten.
- Sämtliche zusätzlichen Lager- und Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Störungen
Bei technischen Problemen, die die Nutzung des Schließfachs verhindern, stellt die Gesellschaft Unterstützung bereit und gewährt gegebenenfalls eine Erstattung oder einen Gutschein.
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bei Fehlern des Kunden bei der Auswahl des Zeitfensters oder der Schließfachgröße.
8. Recht auf Inspektion
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Gesellschaft das Schließfach im Falle eines technischen Defekts öffnen kann und dass sie das Schließfach und/oder das Gepäck auch in folgenden Fällen öffnen darf:
- bei Anordnung durch die Behörden
- bei begründetem Verdacht auf Gefahr oder auf das Vorhandensein verbotenen Materials
- bei Nichtabholung des Gepäcks nach Ablauf der 72 Stunden nach dem gebuchten Zeitraum
9. Haftung von und Versicherung
hat eine Versicherungspolice bei Generali S.p.A. gegen Diebstahl und Schäden an Gepäck abgeschlossen, mit einem Höchstbetrag von € 1.000 pro gemietetem Schließfach und einem Selbstbehalt von 10 %. Im Falle eines Schadenersatzanspruchs ist der Wert der persönlichen Gegenstände, für die Entschädigung verlangt wird, nachzuweisen. Die in Artikel 4 genannten verbotenen Gegenstände sind von der Deckung ausgeschlossen.
haftet in keinem Fall für Schäden, die aus Nichterfüllung und/oder fahrlässigem Verhalten des Kunden resultieren (z. B. Diebstahl infolge eines vom Kunden nicht ordnungsgemäß verschlossenen Schließfachs).
Indirekte oder Folgeschäden (z. B. verpasste Flüge, Reisekosten) sind von der Versicherung nicht abgedeckt.
10. Reklamationen und Schadensmeldungen
Etwaige Reklamationen in Bezug auf Störungen des Service sowie etwaige Schadensmeldungen (Schäden am Gepäck und/oder Diebstahl desselben) sind innerhalb von 3 Tagen nach Ende des Service an folgende Adresse zu senden:
E-Mail info@olimpo-online.it; PEC: amministrazione@pec.olimpo-online.it
Die Reklamation muss folgende Angaben enthalten:
- Kundendaten
- Buchungscode
- Beschreibung und Wert des Schadens
- Dokumentarische und fotografische Nachweise
11. Salvatorische Klausel und anwendbares Recht:
Sollte eine Klausel dieses Vertrags für nichtig oder unwirksam erklärt werden, so erstreckt sich diese Nichtigkeit oder Unwirksamkeit nicht auf die übrigen Vertragsbestimmungen, die weiterhin vollständig gültig und wirksam bleiben.
Auf diesen Vertrag findet italienisches Recht Anwendung.
Letzte Aktualisierung: 2025-11-03